Interview mit Kerstin Radomski (MdB) zum Thema Familienpolitik

 Kategorie(n): Mandatsträger

Frau Radomski, seit fast acht Jahren vertreten Sie unsere Heimat im Bundestag. Wie würden Sie diese Zeit mit Blick auf die aktuellen Herausforderungen durch die Pandemie einordnen?

Als Mitglied des Haushaltsausschusses des Bundestages muss ich besonders oft daran denken, wie wir wohl ohne die strikte Haushaltspolitik des damaligen Bundesfinanzministers Wolfgang Schäuble heute in der Krise dastehen würden. Viele Maßnahmen, auch solche, über die wir heute sprechen wollen, sind nur möglich, weil ein Finanzminister aus den Reihen der CDU ab 2014 Bundeshaushalte ohne Neuverschuldung aufgestellt hat. Von dieser Disziplin profitieren wir heute enorm.

 

Wir wollen heute über die die Familienpolitik der CDU sprechen. Was hat die Union in dieser Legislaturperiode für Familien ermöglicht?

Neben Investitionen in die Infrastruktur wie Kindergärten und Schulen haben wir uns vorgenommen, Familien auch finanziell deutlich zu entlasten. Einen wesentlichen Teil davon haben wir auch schon geschafft. Mit dem Starke-Familien-Gesetz haben wir 1 Milliarde Euro in den Kinderzuschlag investiert. Das Zweite Familienentlastungsgesetz ist eine Herzensangelegenheit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und ein zentrales Anliegen aus dem Koalitionsvertrag. Wir geben 12 Milliarden Euro an die Familien zurück. Dabei hatte das Kindergeld mit einer Erhöhung um 15 Euro pro Monat zum Jahresbeginn den größten Anteil, nachdem wir 2019 das Kindergeld schon einmal erhöht hatten. Es steigt also für das erste Kind auf 219 Euro und ab dem vierten Kind sogar auf 250 Euro. Der Kinderfreibetrag wird entsprechend angepasst. Mit dem Gute-KiTa-Gesetz verbessern wir mit den Ländern die Qualität der Kitas – 5,5 Milliarden Euro gibt es dafür bis 2022. Mit dem Familienstärkungsgesetz hat die Koalition ein wichtiges Maßnahmenpaket zur Bekämpfung von Kinderarmut auf den Weg gebracht. Zusammen mit der Einführung des Baukindergeldes und der Zahlung des Kinderbonus ist das ein starkes Signal in dieser Legislaturperiode! Zudem erhalten Familien auch in diesem Jahr wieder einen Kinderbonus im Zuge der Pandemie. Die 150 Euro zusätzlich gibt es für jedes Kind, für das im Jahr 2021 mindestens in einem Monat Anspruch auf Kindergeld besteht oder bestand.

 

Eltern geht es oftmals nicht nur um das Thema Geld, sondern auch um mehr zeitliche Flexibilität.

Das stimmt! Mit den Neuregelungen beim Elterngeld und in der Elternzeit schaffen wir nicht nur mehr Flexibilität für Eltern nach der Geburt, wir schaffen auch mehr zeitliche Freiräume für Eltern. Wir erweitern den wöchentlichen Arbeitsstundenkorridor auf 24 bis 32 Stunden, führen eine flexible Bezugsdauer von zwei bis vier Monaten anstatt des bisherigen festen Bezugszeitraums von vier Monaten bei einer Teilzeitbeschäftigung beider Elternteile ein. Damit machen wir den Partnerschaftsbonus nicht nur attraktiver, wir unterstützen auch die partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Familienzeiten zwischen den beiden Elternteilen.

 

Und wenn das Kind einmal krank ist?

Wir greifen den Eltern mit dem Kinderkrankengeld nicht nur finanziell unter die Arme, sondern wir entlasten sie auch von der – in dieser Situation fast nicht machbaren – Herausforderung, Homeoffice, Home Schooling und Betreuung von kleineren Kindern unter einen Hut bekommen zu müssen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Eltern im Homeoffice arbeiten könnten. Auch Überstunden und Urlaub müssen nicht vorrangig in Anspruch genommen werden. Kinderkrankengeld kann auch dann in Anspruch genommen werden, wenn die Kita zwar geöffnet ist, aber aus Gründen des Gesundheitsschutzes die dringende Empfehlung seitens der Ämter ausgesprochen wurde, die Kinder zuhause zu betreuen. Familien brauchen für die kommenden Wochen die Sicherheit, dass es eine klare und unbürokratische Unterstützung für ihre Familienarbeit gibt.

 

Die Betreuung von Grundschulkindern ist ja gerade für berufstätige Eltern von Bedeutung. Hier hat die Union im Herbst 2020 das Gesetz zur Einrichtung eines Sondervermögens für den Ausbau von Ganztagsbetreuung in der Grundschule beschlossen. Was bedeutet das?

Die Union leistet damit einen Beitrag zur Finanzierung von ganztägigen Betreuungsangeboten für Kinder im Grundschulalter. Viele Eltern wünschen sich, dass ihre Kinder auch in der Grundschule am Nachmittag gut, verlässlich und auf ihre Bedürfnisse angepasst betreut werden. Wir haben bereits mit einem Sondervermögen ein finanzielles Fundament in der Höhe von 2 Milliarden Euro für den Ganztagschulausbau gelegt. Weitere 1,5 Milliarden Euro hat der Bundestag im Rahmen eines umfassenden Krisenbewältigungspakets für den beschleunigten Infrastrukturausbau freigegeben.

 

Ab wann werden damit alle Familien erreicht, die sich eine solche Betreuung wünschen?  

Bisher gibt es nur für die Hälfte der Grundschulkinder ein Ganztagsangebot, der Bedarf liegt aber bei ungefähr drei Vierteln aller Grundschulkinder. Die zusätzlichen Mittel vom Bund sind daher ein wichtiges Zeichen, um dem Bedürfnis nach Betreuung gerecht zu werden. Momentan verhandeln Bund und Länder an einen Gesetzesentwurf. Wir haben einen Rechtsanspruch auf Betreuung für Kinder im Grundschulalter auf den Weg gebracht, der ab 2025 in Kraft treten soll. Dabei werden wir auf Flexibilität achten, bedarfsgerecht vorgehen und wollen die Vielfalt der bestehenden Betreuungsmöglichkeiten erhalten. Dafür unterstützt der Bund allein in dieser Legislaturperiode die Länder mit 2 Milliarden Euro beim Ausbau der kommunalen Bildungsinfrastruktur für die Ganztagsbetreuung.

 

Vielen Dank für das Gespräch, Frau Radomski.

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